Wohnen
Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen!
Die Frage nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist Die Soziale Frage unserer Zeit. Wohnen ist ein elementares menschliches Grundbedürfnis, für das mittlerweile in Ballungszentren häufig bis zur Hälfte des verfügbaren Einkommens aufgewendet werden muss.
Zur Lösung des Wohnungsproblems wird zuerst der Ruf nach mehr Neubau laut. „Bauen bauen bauen“ alleine ist aber nicht die Lösung des Problems, sondern wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Dafür müssen die finanziellen Wohnraumförderprogramme aufgestockt und die sogenannte „Preisbindung“, welche die Miete einer Wohnung an gewisse Preishöhen bindet, zeitlich unbefristet gelten. Sonst fallen mehr Wohnungen aus der Bindung, als neue gebaut werden können und das Wohnungsproblem verschiebt sich aufgrund der Begrenztheit des zur Verfügung stehenden Bodens nur um ein paar weitere Jahre. Bei den Neubauflächen ist auf eine gute Durchmischung zu achten, neben großen und kleinen Wohnungen sollen insbesondere auch Studierenden- oder Azubiwohnen und barrierefreie Wohnungen gebaut werden.
Neben dem Neubau muss vor allem aber der Bestand genutzt und geschützt werden, beispielsweise durch Angebote zum Wohnungstausch ohne Mieterhöhung, oder der Verschärfung von Regelungen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Büronutzung und Vermietungsportale wie Airbnb. Die Mietpreisbremse, die seit August 2019 nun auch in Bayern gilt, muss weiter nachgeschärft werden, indem künftig alle Bestandsmieten erhoben werden, sowohl zeitlich und einschließlich der günstigeren sozial geförderten Wohnungen; außerdem muss sie flächendeckend gelten. Milieuschutzsatzungen, die Mieter*innen vor überflüssigen Luxussanierungen schützen, müssen verschärft und Institute wie das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgeweitet werden. Wir befürworten die Rekommunalisierung von Wohnungsunternehmen nach Art. 15 des Grundgesetzes.
Doch weder Neubau noch der Schutz bestehender Mietverhältnisse kann das Wohnungsproblem lösen, wenn sich nicht die zugrunde liegenden Umstände verändern. Durch den Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge in Stadt und Land kann der Druck auf den städtischen Wohnraum genommen werden. Grund und Boden darf nicht Gegenstand von Investment und Spekulationen sein. Durch die Grundsteuer C muss den Gemeinden ermöglicht werden, spekulativen Leerstand zu bekämpfen. Außerdem muss der Wertzuwachs von Immobilien als attraktiver Geldanlage, geschaffen durch gemeindliche Infrastruktur, berücksichtigt werden, beispielsweise über eine Bodenwertzuwachssteuer. Da dieser Wertzuwachs unmittelbar den Eigentümer*innen zugute kommt, darf die Grundsteuer auch nicht durch die Mieter*innen bezahlt werden. Wohnraum als elementares menschliches Grundbedürfnis darf nicht Objekt der Gewinninteressen Einzelner sein.